Welche Gesellschaftsform passt
Dänemark kennt mehrere Rechtsformen, aber für die allermeisten Gründungen sind nur zwei relevant. Die enkeltmandsvirksomhed, das Einzelunternehmen, ist kostenlos anzumelden und in einem Tag erledigt — Sie haften dafür persönlich mit Ihrem gesamten Vermögen. Die anpartsselskab (ApS) entspricht der deutschen GmbH: eigene Rechtsperson, begrenzte Haftung, Gesellschaftskapital erforderlich, Gebühr für die Eintragung.
Daneben existieren die aktieselskab (A/S) mit deutlich höherem Kapitalbedarf für größere Vorhaben, die partnerselskab (P/S) und die kommanditselskab (K/S) für Konstruktionen mit steuerlicher Transparenz, die interessentskab (I/S) als Personengesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung und die personligt ejet mindre virksomhed (PMV) für sehr kleine Nebentätigkeiten unterhalb der Umsatzsteuergrenze.
Der Punkt, den fast jeder Ratgeber falsch wiedergibt: Ein dänischer Wohnsitz ist auch für das Einzelunternehmen keine rechtliche Voraussetzung. Was einer im Ausland ansässigen Person fehlt, ist MitID — und damit der Zugang zur Selbstbedienung auf virk.dk. Die Wirtschaftsbehörde schreibt es selbst so: Wer kein MitID hat, verwendet statt der Online-Anmeldung Formular 40.110 und schickt es an die Behörde. Eine englische Fassung trägt die Nummer 40.112.
Dazu kommt je nach Konstellation ein Vertreter mit Wohnsitz in Dänemark. Er haftet gesamtschuldnerisch für die Abgaben, wenn das Unternehmen oder sein Inhaber außerhalb der EU ansässig ist — und ebenso, wenn ein in der EU ansässiges Unternehmen sich für Import/Export oder die Lohnsummensteuer registriert. Ein EU-ansässiges Unternehmen ohne feste Niederlassung in Dänemark, aber mit dänischer c/o-Adresse braucht ebenfalls einen Vertreter, allerdings einen ohne Haftung. Dass ausländische Gründer trotzdem meist bei der ApS landen, liegt an der Haftung und am Bankkonto, nicht an einem Wohnsitzerfordernis.
Das Henne-Ei-Problem beim Gesellschaftskapital
Für eine ApS gilt: Das Gesellschaftskapital muss eingezahlt und von einem Anwalt oder Wirtschaftsprüfer bestätigt sein, bevor die Gesellschaft in das Register eingetragen wird. Eingezahlt wird auf ein Konto, das der Gesellschaft gehört. Die Gesellschaft existiert zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht — und eine dänische Bank eröffnet für eine nicht existierende Gesellschaft kein Konto. Genau daran scheitern Gründer regelmäßig, und zwar erst, nachdem sie schon Zeit investiert haben.
Der Ausweg ist der Standardweg, nicht der Trick: Sie gründen über einen Vermittler — einen Anwalt oder einen Online-Gründungsdienst — und zahlen das Kapital auf dessen Kundenkonto ein. Der Vermittler bestätigt gegenüber der Behörde, dass das Geld vorhanden ist, und die Gesellschaft wird eingetragen. Ein eigenes Bankkonto brauchen Sie dafür zu keinem Zeitpunkt.
Das Problem verschwindet damit nicht, es verschiebt sich nur nach hinten. Um das eingezahlte Kapital von diesem Kundenkonto in die Gesellschaft zu holen, brauchen Sie ein Geschäftskonto auf den Namen der ApS — und das ist in Dänemark der schwierige Teil. Fangen Sie mit dem Antrag am Tag an, an dem Sie die CVR-Nummer haben, nicht Wochen später.
Gründung über einen Dienstleister
Für eine Standardgründung — ein oder zwei Gesellschafter, Bareinlage, keine Sonderrechte — ist ein Online-Gründungsdienst die naheliegende Wahl. Er erstellt Gründungsurkunde und Satzung und reicht die Anmeldung bei der Behörde ein; die Kapitalbestätigung, die die Behörde verlangt, stammt von einem Anwalt oder Wirtschaftsprüfer. Ein Anwalt übernimmt denselben Papierkram, kostet aber ein Vielfaches, und diesen Aufpreis kaufen Sie sinnvollerweise erst, wenn die Struktur ihn rechtfertigt.
Was ein solcher Dienst nicht ist: eine Bank. Sie brauchen weiterhin ein Geschäftskonto, um das Kapital auszahlen zu lassen und danach zu wirtschaften. Und das Gesellschaftskapital geht an den, der dessen Eingang gegenüber der Behörde bestätigen darf — das muss nicht derselbe sein, der die Unterlagen erstellt. Klären Sie vor der Überweisung, auf welches Konto das Geld geht und zu welchen Bedingungen es dort liegt.
Dokument 24
Gründung einer dänischen ApSEin dänischer Online-Dienst für juristische Dokumente — weder Bank noch Anwaltskanzlei: Eigene Juristen erstellen die Gründungsunterlagen aus Ihren Angaben und reichen die Anmeldung beim Erhvervsstyrelsen ein. Neben der ApS lassen sich darüber auch eine Holdinggesellschaft oder Holding und Betriebsgesellschaft im Paket gründen. Was Sie hier nicht bekommen, ist Rechtsberatung — für verschachtelte Beteiligungen, Sacheinlagen oder mehrere Anteilsklassen brauchen Sie weiterhin einen Anwalt.
- Eröffnungsgebühr
- 1.495 DKK
- Monatsgebühr
- Nicht veröffentlicht
- Lokale Kontonummer
- Nein
1.495 DKK zuzüglich MwSt. für die Gründung einer ApS. Das ist nur das Honorar von Dokument 24 — hinzu kommen die Registrierungsgebühr der Erhvervsstyrelsen von 670 DKK und das Mindeststammkapital von 20.000 DKK. Eine Holding kostet dasselbe, Holding und Betriebsgesellschaft zusammen 2.795 DKK. Kein Bankkonto, daher keine Monatsgebühr.
Aufsicht und Regulierung: Weder Bank noch Anwaltskanzlei — ein dänischer Online-Dienst für Rechtsdokumente (CVR 40300635), dessen eigene Juristen die Gründungsunterlagen erstellen und die Gesellschaft bei der Erhvervsstyrelsen anmelden
Was die Gründung kostet
Die Rechnung hat drei Posten, und sie werden gerne durcheinandergebracht. Erstens das Gesellschaftskapital: kein Kostenpunkt, sondern Ihr eigenes Geld, das in der Gesellschaft bleibt und nach der Eintragung für den Geschäftsbetrieb zur Verfügung steht. Zweitens die Registrierungsgebühr der Behörde, die für Kapitalgesellschaften anfällt — eine personlig ejet virksomhed anzumelden ist dagegen kostenlos. Drittens das Honorar des Vermittlers.
Die aktuellen Beträge stehen dort, wo sie hingehören: das Mindestkapital und die Anforderungen an die Gründung in der Anleitung der dänischen Wirtschaftsbehörde, die Gebühren in deren Gebührenverzeichnis. Beide ändern sich; das Mindestkapital für die ApS wurde zuletzt Anfang 2025 gesenkt, was zahlreiche Ratgeber im Netz bis heute nicht nachvollzogen haben.
Rechnen Sie außerdem damit, dass die Gründungsgebühren vom eingezahlten Kapital abgezogen werden. Wenn am Ende weniger ausgezahlt wird, als Sie überwiesen haben, ist das der Grund und kein Fehler.
Nach der Eintragung: CVR-Nummer, Umsatzsteuer, Konto
Dänische Unternehmen werden über ihre CVR-Nummer identifiziert — acht Ziffern, die Sie mit der Eintragung erhalten. Sie ist zugleich die Nummer, die im Ausland als Umsatzsteuer-Identifikationsnummer dient; dafür stellen Sie ihr das Länderkürzel DK voran, also etwa DK11223344. Auf innergemeinschaftlichen Rechnungen gehört sie in dieser Form auf das Dokument.
Die Umsatzsteuerregistrierung ist ein eigener Vorgang und nicht automatisch Teil der Gründung. Sie melden sie über virk.dk an, sobald absehbar ist, dass Sie die Umsatzgrenze überschreiten. Wer zu spät registriert, schuldet die Umsatzsteuer trotzdem — nur ohne den Vorsteuerabzug sauber dokumentiert zu haben.
Danach kommt das Konto. Jede dänische Gesellschaft braucht eine NemKonto, das Konto, auf das die Behörden Erstattungen auszahlen. Bei einer dänischen Bank entsteht sie automatisch, bei einem ausländischen Konto beantragen Sie sie selbst, und das dauert Monate. Rechnen Sie diesen Vorlauf ein, bevor die erste Umsatzsteuererstattung ansteht.
Können Ausländer eine dänische Gesellschaft gründen?
Für eine ApS gibt es kein Wohnsitzerfordernis. Weder die Gesellschafter noch die Geschäftsführung müssen in Dänemark ansässig sein, und die gesamte Gründung lässt sich aus dem Ausland erledigen. Das ist einer der Gründe, warum die dänische ApS bei europäischen Gründern beliebt ist.
Was die Gesellschaft dagegen braucht, ist eine Adresse. Ihr hjemsted ist die Anschrift in Dänemark, unter der sie erreichbar sein muss, und das Erfordernis ist nicht nur formal: Die Behörde gleicht die eingetragene Adresse mit dem Gebäude- und Wohnungsregister ab und kann vor Ort nachsehen; eine Gesellschaft, die unter ihrem eingetragenen Sitz nicht erreichbar ist, bekommt eine Frist und danach ein Zwangsauflösungsverfahren. Eine dänische Strohperson in die Geschäftsführung zu setzen, löst das nicht, sondern schafft ein zweites Problem: Die eingetragene Geschäftsführung muss die Gesellschaft tatsächlich leiten, und ein Strohmannverhältnis ist für beide Seiten verboten.
Die Grenzen liegen woanders. Auch eine enkeltmandsvirksomhed dürfen Sie ohne dänischen Wohnsitz besitzen; verschlossen bleibt Ihnen nur die Online-Anmeldung, weil sie MitID verlangt. Stattdessen reichen Sie Formular 40.110 bei der Wirtschaftsbehörde ein, gegebenenfalls zusammen mit einem in Dänemark ansässigen Vertreter. Und für die Identitätsprüfung — beim Vermittler wie später bei der Bank — brauchen Sie belastbare Dokumente; ohne dänische digitale Identität dauert das länger und wird häufiger von Hand geprüft.
Der eigentliche Engpass für Gründer aus dem Ausland ist wiederum das Bankkonto. Eine ausländisch beherrschte Neugründung ist genau das Profil, das dänische Banken am zuverlässigsten ablehnen. Wer das vorher weiß, plant die Kontofrage mit ein, statt sie zu entdecken, wenn das Kapital schon eingezahlt ist.